Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) nimmt Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes in der Endlagerung, Zwischenlagerung sowie für den Umgang und Transport von hochradioaktiven Abfällen wahr. Es betreibt und koordiniert Forschung in seinen Themengebieten.
Das BASE beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung. Darunter fallen:
Das BASE beaufsichtigt und kontrolliert den Betrieb der existierenden Endlager. Aktuell sind dies
Das BASE überprüft, ob bei Errichtung, Betrieb und Stilllegung die atomrechtlichen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Das BASE ist nach Atomrecht zuständig für die Genehmigung von
Spätestens im Jahr 2022 sollen laut Gesetz die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet werden. Bis dahin und auch im weiteren Verlauf des Anlagenrückbaus, muss die Sicherheitskultur auf hohem Niveau erhalten und weiterentwickelt werden. Die Expertinnen und Experten des BASE sind in vielen Sicherheitsgremien auf nationaler und internationaler Ebene vernetzt und beraten die Bundesregierung. Über Zwischenfälle und Ereignisse in kerntechnischen Anlagen führt das BASE zudem für den Bund eine zentrale Störfallmeldestelle.
Um seine Aufgaben stets auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik wahrnehmen zu können, ist das BASE als Ressortforschungseinrichtung auch wissenschaftlich aktiv. Dazu initiiert und begleitet das Amt Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgungssicherheit und führt eigene Forschungen durch. Dieses umfasst sowohl naturwissenschaftliche, technische, als auch sozialwissenschaftliche Aspekte.
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