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Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen



Robert Koch-Institut

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat als Leitinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst die gesetzliche Aufgabe, das Infektionsgeschehen in Deutschland zu überwachen sowie nicht übertragbare Erkrankungen zu erfassen, deren Risiken zu identifizieren und Präventions- und Handlungsstrategien zu entwickeln.

Das RKI führt Erhebungen und eigenständige Forschung zu Fragen der Überwachung, Vermeidung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und von nicht-übertragbaren Erkrankungen durch. Diese Untersuchungen sind unverzichtbare Grundlage und Voraussetzung für eine kompetente Politikberatung. Das RKI nimmt gesetzliche und hoheitliche Aufgaben wahr, die z. B. durch das Infektionsschutzgesetz oder das Transfusionsgesetz vorgegeben sind.

Im Gegensatz zu vielen anderen Forschungseinrichtungen sind Ressortforschungs-einrichtungen und somit auch das RKI in der Lage, in bestimmten Bereichen langfristig ausgerichtete Forschungsansätze zu verfolgen und insofern Vorlaufforschung zu wissenschaftlichen Frage¬stellungen wie z. B. HIV/AIDS oder BSE, zu leisten. Auf der anderen Seite wird vom RKI erwartet, kurzfristig abrufbare Beratungskompetenz vorzuhalten. Hierzu bedient sich das RKI neben der eigenen fachlichen Kompetenz auch externer Expertise durch Einbeziehung von Gutachtern, Kommissionen und Fachgremien.

Die Forschungsschwerpunkte des RKI sind mit den Ressorts abgestimmt. In der Umsetzung der Vorhaben ist die wissenschaftliche Freiheit garantiert. Die erarbeiteten Erkenntnisse dienen als Grundlage für politische Entscheidungen und für die Ausübung hoheitlicher Aufgaben.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des RKI sind auf vielfältige Weise in die Forschungslandschaft eingebunden. Im Rahmen von gemeinsamen Forschungsprojekten arbeiten Ressortforscher mit Arbeitsgruppen aus Universitäten, Max-Planck-Instituten und anderen Einrichtungen zusammen. Internationale Kooperationen werden u. a. im Rahmen von EU-Projekten, aber auch in der Zusammenarbeit mit der WHO und dem ECDC (European Center for Prevention and Disease Control) gepflegt. Eine Reihe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des RKI sind in die universitäre Lehre eingebunden. Das RKI bietet die Möglichkeit, Diplom- und Magisterarbeiten sowie Promotions- und Habilitationsarbeiten anzufertigen.

Im RKI wird nach den in der Wissenschaft geltenden Regeln und den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis gearbeitet. Die Qualitätssicherung der unterschiedlichen Aufgaben erfolgt nach den üblichen international anerkannten Standards. Wissenschaftliche Publikationen und die Einwerbung von Drittmitteln werden zur Bewertung der Forschungstätigkeit herangezogen. Zur Sicherstellung des wissenschaftlichen Niveaus und zur Überprüfung des Arbeitsspektrums sind ein Wissenschaftlicher Beirat (externe Qualitätssicherung) sowie ein Forschungsrat (interne Qualitätssicherung) tätig. Das RKI wurde 1997 und 2005 durch den Wissenschaftsrat evaluiert und 2001 einer vergleichenden Bewertung unterzogen.

Über uns

2016-09-08  

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Robert Koch-Institut | www.rki.de

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