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Inhalt: Die Ressortforschung des Bundes
Politik braucht wissenschaftliche Beratung. Erkenntnisse über Anwendung und Wirkung moderner Technologien, über Gesundheit und Ernährung, über Mobilität und Stadtentwicklung, über Umwelt, Energie und Klimaschutz, über veränderte Arbeits- und Lebensbedingungen wie auch über die Herausforderungen der globalisierten Ökonomie sind im Sinne eines auf Vorsorge und Sicherheit gerichteten staatlichen Gemeinwesens unverzichtbar.
Die Zahl und Komplexität der Felder, in denen ein Bedarf an wissenschaftsbasierter Politikberatung besteht, erhöht sich ständig, getrieben vom gesellschaftlichen Wandel und der fortschreitenden Globalisierung. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Bundes, die der Vorbereitung, Unterstützung oder Umsetzung politischer Entscheidungen dienen und untrennbar mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verbunden sind, sind als „Ressortforschung” definiert. Die Ressortforschung greift aktuelle gesellschaftliche, technologische und wirtschaftliche Fragestellungen auf, erkennt wichtige Herausforderungen für die Gesellschaft von morgen und erarbeitet Handlungsoptionen für staatliche Maßnahmen. Ressortforschung und die Feststellung des Ressortforschungsbedarfs fallen in den Zuständigkeitsbereich und die Verantwortung der einzelnen Ressorts (Ressortprinzip).