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Inhalt: Regeln der Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen (AG RF)

(festgelegt auf der Gründungsversammlung am 9. Februar 2005)

  1. In der Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen (im Folgenden: AG RF) haben sich Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben zusammengeschlossen, um die Ressortforschung auf nationaler und internationaler Ebene zu vertreten.
     
  2. Die Mitarbeit in der AG RF erfolgt auf der Grundlage des Positionspapiers "Forschen – Prüfen – Beraten" (Oktober 2004, rev. 2013) und den darin enthaltenen Selbstverpflichtungen. Die AG ist offen für weitere Bundeseinrichtungen, die die Grundsätze des Positionspapiers mittragen und Forschungsaufgaben als Pflichtaufgabe eigenständig wahrnehmen.
     
  3. Die AG RF hat insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Vertretung der Belange der Ressortforschung gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und den anderen Organisationen der Wissenschaft;
    2. Erarbeiten von Kriterien und Regeln zur Qualitätssicherung und Bewertung;
    3. Ermittlung und Durchsetzung von best-practice Verfahrensweisen;
    4. Förderung der Kooperation zwischen den beteiligten Einrichtungen und zwischen der Ressortforschung und den anderen Wissenschaftsorganisationen.
       
  4. Die Weiterentwicklung des Positionspapiers, die Feststellung der mitarbeitenden Bundeseinrichtungen, die Wahl des Vorstandes sowie die Erarbeitung von Stellungnahmen erfolgen einvernehmlich.
     
  5. Die AG RF wird durch einen Vorstand vertreten, der aus einem/einer Vorsitzenden und Stellvertreter*innen aus anderen Ressorts besteht; die Amtszeit beträgt zwei Jahre, Wiederbestellung ist möglich. Der/die Vorsitzende führt alle anfallenden Sekretariatsgeschäfte.
     
  6. Beiträge werden nicht erhoben. Alle beteiligten Einrichtungen tragen ihre Kosten selber.