Inhalt: Regeln der Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen (AG RF)
(festgelegt auf der Gründungsversammlung am 9. Februar 2005)
- In der Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen (im Folgenden: AG RF) haben sich Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben zusammengeschlossen, um die Ressortforschung auf nationaler und internationaler Ebene zu vertreten.
- Die Mitarbeit in der AG RF erfolgt auf der Grundlage des Positionspapiers "Forschen – Prüfen – Beraten" (Oktober 2004, rev. 2013) und den darin enthaltenen Selbstverpflichtungen. Die AG ist offen für weitere Bundeseinrichtungen, die die Grundsätze des Positionspapiers mittragen und Forschungsaufgaben als Pflichtaufgabe eigenständig wahrnehmen.
- Die AG RF hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Vertretung der Belange der Ressortforschung gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und den anderen Organisationen der Wissenschaft;
- Erarbeiten von Kriterien und Regeln zur Qualitätssicherung und Bewertung;
- Ermittlung und Durchsetzung von best-practice Verfahrensweisen;
- Förderung der Kooperation zwischen den beteiligten Einrichtungen und zwischen der Ressortforschung und den anderen Wissenschaftsorganisationen.
- Die Weiterentwicklung des Positionspapiers, die Feststellung der mitarbeitenden Bundeseinrichtungen, die Wahl des Vorstandes sowie die Erarbeitung von Stellungnahmen erfolgen einvernehmlich.
- Die AG RF wird durch einen Vorstand vertreten, der aus einem/einer Vorsitzenden und Stellvertreter*innen aus anderen Ressorts besteht; die Amtszeit beträgt zwei Jahre, Wiederbestellung ist möglich. Der/die Vorsitzende führt alle anfallenden Sekretariatsgeschäfte.
- Beiträge werden nicht erhoben. Alle beteiligten Einrichtungen tragen ihre Kosten selber.